Der Verwaltungsrat setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die vom Berliner Senat bestellt werden. Dazu gehört je ein Vertreter der zuständigen Senatsverwaltungen.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die vom Berliner Senat bestellt werden. Dazu gehört je ein Vertreter der zuständigen Senatsverwaltungen.