Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ITDZ Berlin

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Auf dieser zentralen Seite zum Umgang mit dem Corona Virus im ITDZ Berlin informieren wir Sie darüber, welche Regelungen im ITDZ Berlin bei der Prävention gelten, wie Sie auf Erkrankungen im beruflichen oder privaten Umfeld reagieren können und sollten und welche Regelungen im Krankheitsfall greifen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit dem 14.06.2022 können wir im ITDZ komplett auf Masken verzichten. Ein Verzicht, der mit der Bitte um einen rücksichtvollen und umsichtigen Umgang miteinander einherging. Für den gezeigten, sensiblen Umgang miteinander, die gegenseitige Rücksichtnahme und das Einhalten der geltenden Hygiene-Regeln danken wir euch herzlich! Denn so vermieden wir bislang größere Corona-Ausbrüche, bei denen der Ansteckungsherd der Arbeitsplatz im ITDZ Berlin war.

Dennoch mahnen uns die steigenden Zahlen zur Vorsicht – wir sehen nicht nur in der Region höhere Inzidenzwerte, auch gibt es wieder vermehrt Krankmeldungen aufgrund von Corona-Infektionen.

Wir bitten Euch daher weiterhin rücksichtsvoll und umsichtig zusammenzuarbeiten:

  • Bitte achtet nach wie vor konsequent auf die bewährten Hygieneregeln – wie Handhygiene, Verzicht auf Händeschütteln, Berücksichtigung der Hust- und Niesetikette, regelmäßiges Lüften und Abstand halten.
  • Nehmt Risikokontakte ernst und testet Euch möglichst regelmäßig – auch wenn ihr bereits mehrfach geimpft seid. Solltet ihr Symptome einer Infektion erleben, nutzt bitte die Möglichkeit des mobilen Arbeitens bis ihr eine Infektion ausschließen könnt.
  • Das Tragen von Masken ist weiterhin freiwillig. Stimmt Euch aber bitte mit Kolleginnen und Kollegen sowie externen Gästen ab, um Euch gegenseitig zu schützen. Auch das Managementteam wird präventiv ab nächster Woche seine Managementrunden zwar in Präsenz, aber nur noch mit Maske durchführen.
  • Achtet bitte auch an Euren Arbeitsplätzen und bei Meetings und Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen immer auf einen Mindestabstand von 1,5 m.
  • Nutzt in Abstimmung mit Euren Führungskräften die Möglichkeit des mobilen Arbeitens – ohne den direkten, persönlichen Austausch vor Ort zu verlieren.

Diese Empfehlungen und Bitten beziehen sich nicht nur auf die interne Zusammenarbeit, sondern sollten auch bei Veranstaltungen mit Kundinnen und Kunden sowie bei Kontakt mit Lieferanten berücksichtigt werden.

Wir alle freuen uns über jedes Stück Normalität im Arbeitsalltag im ITDZ Berlin.
Trotzdem liegt es nach wie vor an jeder und jedem von uns, uns gegenseitig zu schützen. Nehmt Rücksicht und geht offen miteinander ins Gespräch.

Bleibt gesund & achtet aufeinander
Thomas Ehlert, Leitung Notfallstab

1. 3G am Arbeitsplatz?
Mit der Aufhebung der Regelungen der vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist auch die 3G-Regelung am Arbeitsplatz entfallen. Es besteht für Arbeitgeber damit keine Veranlassung mehr, den Impfstatus der Beschäftigten zu erheben und zu verarbeiten.
Dieser Lockerung entsprechen wir im ITDZ Berlin, indem wir die in SuccessFactors gesammelten Daten über das Auslaufen eines Impf- oder Genesenen-Status nicht weiter verarbeiten und sobald technisch möglich löschen. Solange der Gesetzgeber keine anderslautende Verpflichtung auferlegt, werden wir keine dieser Stati mehr erheben.
Die Zutrittskarten werden für alle Mitarbeitenden wieder freigeschaltet. Zudem entfällt auch die Test- oder Test-Nachweispflicht für Beschäftigte.
Dennoch bleibt der Apell auf gegenseitige Rücksichtnahme. Im Verdachtsfall einer Infektion bitten wir Sie sicherzugehen und nur mit negativem Test vor Ort im ITDZ die Arbeit aufzunehmen. Dafür reicht das negative Ergebnis eines Selbsttests aus. Das ist, wenn auch nicht länger gesetzlich vorgeschrieben, so doch moralisch geboten.

2. Masken im ITDZ Berlin
Unserer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber kommen wir überdies nach, indem wir als Teil unseres Hygienkonzepts weiter um das Tragen von medizinischen Masken im Haus bitten und die Abstandsregelungen aufrechterhalten.

3. DeskSharing im ITDZ Berlin
Das Einhalten der Abstandsregelungen erreichen wir auch durch die Förderung des mobilen Arbeitens. Unsere Shared Desk Regelung in Haus 7 trägt zusätzlich dazu bei, dass Arbeitsplätze von mobil Arbeitenden nicht ungenutzt bleiben. So können Beschäftigte vor Ort freie Arbeitsplätze nutzen um angemessene Abstände einzuhalten. Wir bereiten derzeit in enger Abstimmung mit dem Personalrat Lösungen vor, Shared Desk auch in anderen Häusern des ITDZ leben zu können.

Wir alle gewöhnen uns langsam an die neue Freiheit und werden das gemeinsam, mit viel Verständnis und Rücksicht, auch im ITDZ meistern. Dazu gehört auch, dass wir Regelungen immer wieder individuell auf das Arbeiten im ITDZ anpassen und so hoffentlich ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden schaffen.

Wer sich Sorgen um Kolleginnen oder Kollegen macht oder selbst diese Situation als sehr belastend erlebt, kann auf die eigene Führungskraft oder aber unsere Sozialberatung zugehen. Sozialberatung sowie Online Kurse und Angebote unseres Gesundheitsmanagements können Sie dabei unterstützen, möglichst gut durch diese schwierige Zeit zu kommen.

  • Besprechungen mit 10 Personen wieder möglich, wenn unbedingt nötig

    Sie haben es vermisst, mehr als vier Ihrer Kolleginnen und Kollegen bei Besprechungen ins Gesicht zu sehen? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie: Interne Besprechungen können ab dem 01.03.2022 wieder mit 10, statt wie bisher mit 5 Personen, stattfinden. Aber natürlich nur, wenn sie einen begründeten Mehrwert gegenüber Telefonkonferenzen (Telkos) haben.
    Auch die Dokumentationspflicht bei internen Meetings mit bis zu 10 ITDZ Berlin-Mitarbeitenden entfällt.

  • Bei mehr als 10 Personen: Dokumentationspflicht bleibt

    Bei ITDZ Berlin internen Besprechungen mit mehr als 10 Teilnehmenden, die nicht via Telko zu absolvieren sind, bleibt die Dokumentationspflicht bestehen.
    Gleiches gilt für Besprechungen mit Kundinnen und Kunden sowie Lieferantinnen und Lieferanten. Immer gilt es zu prüfen, ob der Austausch nicht sicherer via Telko stattfinden kann, damit mögliche Infektionsketten gar nicht erst entstehen.

  • FFP2-Masken statt medizinischer Masken

    Bisher war es ausreichend, außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes, eine OP- oder eine FFP2-Maske im ITDZ Berlin zu tragen. Diese Regelung ändert sich: Im gesamten Unternehmen ist das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend. Die FFP2-Masken sind auch in Meetings nicht abzusetzen. Am Arbeitsplatz dürfen sie weiterhin abgelegt werden. Sind gemeinsame Arbeiten bspw. vor einem Monitor durchzuführen, so sind auch dann die FFP2-Masken zu tragen. Bei Bedarf sind FFP2-Masken bei den Abteilungsassistenzen erhältlich. In Ausnahmefällen auch am Empfang von Haus 1 und Haus 7.

  • Neue Regelung zur Raumbelegung

    Bisher galt, dass – abgesehen von den Mitarbeitenden, bei denen eine Präsenz vor Ort betrieblich erforderlich ist – wir maximal ein Tag in der Woche vor Ort arbeiten sollten und die Büros zu 50 Prozent belegt sein durften. Um zukünftig räumliche Kontakte und somit Übertragungswege zu vermeiden, wird die Bürobelegung noch einmal heruntergefahren.

    Ab Freitag, den 14.01.2022 gilt:

    • Büros mit 1-4 Arbeitsplätzen dürfen nur noch von 1 Person genutzt werden.
    • Büros mit 5-6 Arbeitsplätzen dürfen nur noch von 2 Personen genutzt werden.
    • Büros mit über 6 Arbeitsplätzen dürfen nur noch zu 25 Prozent genutzt werden. Hierbei ist auf die volle Person aufzurunden, z.B. bei 10 Arbeitsplätzen dürfen 3 Personen gemeinsam im Büro arbeiten.
    • Wo betriebsnotwendig, sowie im telefonischen Service Center, sind gesonderte Regelungen möglich.

    Wenn Sie mit mehreren Kolleginnen und Kollegen vor Ort arbeiten müssen, stimmen Sie sich bitte untereinander im Team, mit anderen Fachbereichsleitungen sowie mit den Kolleginnen und Kollegen der Nachbarbüros zur optimalen Raumnutzung ab. Denken Sie dabei auch stockwerkübergreifend. Gemeinsam werden die besten und effizientesten Lösungen gefunden, das gilt insbesondere während der Corona Pandemie.

    Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Arbeitsplatz sauber und ohne sensible Schriftstücke/Daten sowie aufgeräumt hinterlassen, damit Ihre Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf an einem hygienischen Platz arbeiten können.

    Falls Sie Desinfektionstücher benötigen, bekommen Sie diese bei der Hausmeisterei.

  • Medizinische Informationen zur Corona-Booster-Impfung

    Das RKI und die STIKO empfehlen aktuell die Booster-Impfung für alle ausschließlich mittels mRNA-Impfstoff, d. h. BioNTech oder Moderna. Unabhängig davon, ob vorher ein Vektorimpfstoff (AstraZeneca, Johnson +Johnson) oder ein mRNA-Impfstoff geimpft worden ist. Sowohl BioNTech als auch Moderna zeigen nach aktueller Studienlage eine gute Wirksamkeit. Die möglichen Impfreaktionen und Nebenwirkungen sind bisher vergleichbar mit denen der Erst- und Zweitimpfung.

    • Die Booster-Impfung sollte frühestens 5 Monate nach der letzten Covid19-Impfung durchgeführt werden.
    • Impfung unter 30-Jähriger und Schwangerer erfolgt ausschließlich mit Biontech/Pfizer.
    • Genesene können 5-6 Monate nach Infektion eine Booster-Impfung erhalten.

Abschließend möchten wir Sie auf die ergänzten Datenschutzhinweise zur 3G-Regel im ITDZ hinweisen.

  • Datenschutzhinweise gemäß Art 13 DSGVO zur Zutrittskontrolle und Dokumentation der „3G-Regel“ am Arbeitsplatz

    PDF-Dokument (528.4 kB)

  • Klicken Sie hier, um zu lesen wie die Kontrolle im ITDZ Berlin erfolgt:
    • Alle Mitarbeitenden des ITDZ Berlin sind dazu angehalten bis zum 25.11.2021 (Dienstende) ihren Impf-/Genesenenstatus in der Software Success Factors zu hinterlegen (Kurzanleitung zum download; bei Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige personalbetreuung@itdz-berlin.de.).
    • Bei Beschäftigten, die ihren Status nicht bis zum 25.11.2021 Dienstende hinterlegt haben, werden die freigeschalteten Zutritte deaktiviert. Mitarbeitende, die Ihren Status nicht hinterlegen wollen, müssen dann jedoch die Deaktivierung des Zutrittsausweises und die Verpflichtung zum Vorzeigen eines jeweils aktuellen Testnachweises akzeptieren.
    • Nach dem 25.11.2021 ist allen, die Ihren Status nicht in Success Factors hinterlegt haben, ein Zutritt nur noch nach Meldung beim Empfang in Haus 1 und Nachweis des 3G Status möglich.
    • Im Falle des nachträglichen Nachweises des Geimpft/Genesenenstatus wird die Leitwarte den Zutrittsausweis wieder freischalten. Der vorgelegte Nachweis ist dann nachträglich in Success Factors zu dokumentieren. Informieren Sie über die nachträgliche Meldung Ihres Impfstatus zudem die Personalbetreuung per Mail (personalbetreuung@itdz-berlin.de.), die Sie damit von der Liste der Testpflichtigen streicht.
    • Wer weder geimpft noch genesen ist, zeigt den notwendigen Testnachweis vor. Im Falle des Nachweises der negativen Testung erfolgt die Freischaltung des Zutrittsausweises für einen Tag bzw. im Falle eines PCR-Tests bis zu zwei Tage. Der Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann papiergebunden oder in digitaler Form vorgelegt werden. Die zugrundeliegende Testung darf maximal 24 Stunden bzw. im Falle eines PCR / PoC-PCR Testes max. 48 Stunden zurückliegen.
    • Der 3G Nachweis ist darüber hinaus durch die Beschäftigten mit sich zu führen und zur Kontrolle verfügbar zu halten.
    • Im Nachgang zur Meldung des Impf-/Genesenstatus in SAP Success Factors wird der entsprechende Nachweis bis kommenden Mittwoch, den 01.12.2021, durch die jeweilige Führungskraft kontrolliert. Dies kann durch persönliche Vorlage des entsprechenden (digitalen) Zertifikats oder durch die Übermittlung eines Scans per Mail an die Führungskraft erfolgen. Die Führungskräfte dokumentieren die Korrektheit des Impfnachweises durch das Abhaken auf einer Mitarbeitendenliste.
  • Anleitung Impfstatus

    PDF-Dokument (351.2 kB)

Das ITDZ Berlin kommt darüber hinaus weiterhin seiner Verpflichtung nach, den Mitarbeitenden zwei Testangebote pro Woche bereitzustellen. Diese Testungen gelten jedoch nicht als Testnachweis, da sie hierfür unter Beaufsichtigung durch geschultes Personal durchgeführt werden müssten.

Für Werkstudenteninnen und -studenten erfolgt eine separate Kommunikation durch ZS4.

Bei externen Mitarbeitenden ist der jeweilige Dienstleister in der Pflicht, den Impfstatus seiner Mitarbeitenden zu kontrollieren. Die Dienstleister wurden vom ITDZ Berlin dahingehend informiert. Externe sind aufgefordert, bei Einsätzen im ITDZ einen 3G Nachweis mit sich zu führen, so dass Stichprobenkontrollen möglich sind.

  • Zudem hat sich das Vorgehen bei der Meldung einer bestätigten Infektion geändert. Bitte informieren Sie sich über das neue Vorgehen: Hier finden Sie alle aktuell gültigen Vorgaben zur Meldekette bei einer bestätigten Infektion.

    Wer als Mitarbeitende oder Mitarbeitender des ITDZ positiv auf Corona getestet wurde, bleibt in jedem Fall zu Hause. Der Mitarbeitende informiert seine Kontaktpersonen per Mail und nimmt dabei die eigene Fachbereichsleitung, die Fachbereichsleitungen der Kontaktpersonen und die Personalbetreuung in “cc”.

    Als Kontaktperson gilt, wer seit Auftreten der Symptome beim Infizierten oder in den zurückliegenden fünf Arbeitstagen vor dem positiven Test mit der/dem Infizierten ohne Maske:
    • länger als 15 Minuten gepsrochen hat
    • oder weniger als 1,5 Meter Abstand wahren konnte
    • oder sich im gleichen Raum mit der/dem Infizierten aufgehalten hat
    Muster für die Meldung:
    Datum des Kontakts Kontaktperson: Vorname, Nachname Abstand zur Kontaktperson < 1,5 m ohne FFP2 Maske Gespräch mit der Kontaktperson ohne FFP2 Maske im gleichen Raum mit der Kontaktperson > 10 Minuten
    xx.xx.2021 Michael Musterman x m Ja/Nein xx Minuten

    Diese Kontaktpersonen begeben sich nach der Information durch die/den Infizierten unverzüglich an einen Arbeitsort außerhalb des ITDZ Berlin und arbeiten von dort aus mobil. Sie informieren darüber zudem ihre Fachbereichsleitung. Begibt sich die Kontaktperson nicht unverzüglich an einen Arbeitsort außerhalb des ITDZ Berlin und erfolgt diesbezüglich keine Information an die Fachbereichsleitung, weist diese den Ortswechsel an.

    Allen Kontaktpersonen wird ein Test dringlich empfohlen! Sie sind zudem angehalten, zehn Arbeitstage außerhalb des ITDZ Berlin zu Arbeiten. Diese Frist kann durch einen negativen PCR Test frühestens am fünften Tag auf fünf Arbeitstage verringert werden.

    Wer als externer Dienstleister oder Zeitarbeitskraft positiv auf Corona getestet wurde, darf das ITDZ Berlin nicht mehr betreten. Bitte informieren Sie Ihren Projektleiter bzw. Führungskraft über ihre krankheitsbedingte Abwesenheit.

    Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Personalbetreuung unter personalbetreuung@itdz-berlin.de.

  • 3G im ITDZ

    Im ITDZ Berlin vor Ort kann nur noch arbeiten, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Organisatorisch wollen wir das abbilden, in dem die Mitarbeitenden den eigenen Status geimpft/genesen in der Personalsoftware SAP Sucess Factors dokumentieren. Für nicht Geimpfte/Genese bzw. Mitarbeitende, die ihren Status nicht hinterlegt haben, ist eine tägliche Überprüfung ihres negativen Teststatus Vorrausetzung für den Zugang zum ITDZ Berlin.

    Für die Arbeit im Homeoffice gelten die 3G-Regeln nicht. Ein Rechtsanspruch auf Arbeiten im Homeoffice besteht jedoch nicht. Details zur Operationalisierung der 3G-Regelungen im ITDZ Berlin werden zurzeit weiter ausgearbeitet und zeitnah kommuniziert.

  • Mobiles Arbeiten außerhalb des ITDZ Berlin / Treffen in Präsenz

    Angesichts der rasant steigenden Zahlen sollen Mitarbeitende ab jetzt nur noch einen Tag pro Woche im ITDZ Berlin vor Ort arbeiten. Ausnahmen bilden weiterhin Bereiche, bei denen eine betriebliche Notwendigkeit zur Arbeit vor Ort besteht. Wie etabliert entscheiden hierüber die Führungskräfte auf Basis der betrieblichen Erfordernisse.

    Erforderliche Präsenztermine sind auf einen Personenkreis von max. 5 Personen zu begrenzen und die Hygieneregelungen sind zu beachten. Bewerbergespräche werden vorläufig nur noch online durchgeführt. Leider sind auch alle Teamtage abzusagen.

  • Raumbelegung und Abstandsregelung

    Weiterhin gilt, dass in einem Büro maximal 50 Prozent der Arbeitsplätze belegt sein dürfen. Zudem gilt weiterhin die Regelung für das Tragen einer medizinischen Maske in den Räumen des Unternehmens. Ausgenommen sind der eigene Arbeitsplatz und eine Gesprächssituation mit festen Plätzen, bei denen die Teilnehmenden einen Mindestabstand von 1,5 Meter wahren können.

  • Präsenztermine
    Insbesondere die Regelungen zu den Präsenzterminen können sich durch die anstehenden Beschlüsse von Bund und Ländern zu 3G Regelungen an Arbeitsstätten in der kommenden Woche noch einmal verändern. Bis dahin bitten wir mit Blick auf das aktuell sehr dynamische Infektionsgeschehen die hier aufgeführten Regelungen zu beachten:
    • Regeltermine, wie Jour Fixe Termine, sind telefonisch durchzuführen. Dies gilt auch für reguläre bilaterale Besprechungen.
    • Die Jahresgespräche mit den Mitarbeitenden sollen als Telefontermin durchgeführt werden. Ist ein Gespräch in Präsenz unumgänglich, können Sie das Jahresgespräch in den Januar verlegen.
    • Bewerbergespräche sind bevorzugt online durchzuführen. Für bereits versendete Einladungen von Bewerbenden kann das Gespräch unter Einhaltung der Hygienebestimmungen noch in Präsenz stattfinden.
    • Schulungen können, sofern Sie als betriebsnotwendig eingestuft wurden, unter den geltenden Hygienebestimmungen weiterhin in Präsenz stattfinden.
    • Teamtage: Auf Teamtage sollte aktuell verzichtet werden. Sind bereits gebuchte Teamtage nicht mehr kostenfrei stornierbar (bspw. Moderation) so können diese noch stattfinden. Eine vorherige Testung aller Mitarbeitenden ist in diesem Fall allerdings erforderlich.
    • Für das Bistro des ITDZ Berlin gilt weiterhin, dass die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten sind sowie die Anwesenheit der Mitarbeitenden zu dokumentieren ist.
  • Hygienemaßnahmen gelten auch für Geimpfte

    Auch für doppelt oder sogar dreifach Geimpfte gilt: Bitte waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände regelmäßig. Halten Sie Abstand zu Ihren Kolleginnen und Kollegen. Tragen Sie in geschlossenen Räumen eine Maske und bleiben Sie zu Hause, wenn Sie sich krank fühlen.

Regelungen im ITDZ Berlin

  • Fortbildungen und Dienstreisen

    Fortbildungen in Präsenz bei öffentlichen Trägern und bei Externen sowie Dienstreisen sind wieder möglich, sofern sie dienstlich notwendig sind. Die Teilnahme ist auf dem üblichen Dienstweg zu beantragen.

  • Tests

    Alle Beschäftigten können im ITDZ Berlin weiterhin kostenlos bis zu zwei Mal pro Woche einen Schnelltest als Selbsttest durchführen. Entsprechende Testkits stehen bei den Assistenzen der Abteilungen zur Verfügung.

  • Digitaler Impfnachweis

    Zur Ablage des digitalen Impfnachweises ist die Nutzung der Corona Warn-App auf dem Diensthandy auf freiwilliger Basis zulässig. Nach Aussagen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und des BfDI (Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) erfüllt die Corona-Warn-App die Anforderungen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes. Durch die Installation der App ist die IT-Sicherheit der dienstlichen Geräte und der Blackberry-Container-App nicht gefährdet. Sofern Sie außer der BlackBerry App auf Ihrem Dienstgerät selbst keine weiteren Apps installiert haben, ist die Installation unkritisch.

  • Betriebliches Gesundheitsangebot

    Der gemeinsame Sport an der freien Luft ist in Gruppen wieder möglich. Allerdings besteht auch hier eine Testpflicht für alle Teilnehmenden, bzw. die bereits genannten Ausnahmegenehmigungen für Geimpfte oder Genesene.

    Weiterhin bietet unser Gesundheitsmanagement beispielsweise Rücken-, Yoga- oder Pilateskurse auch online an. Auf der Wiki Seite des Gesundheitsmanagements finden Sie zudem Angebote von Coaches zum Thema Resilienz (Umgang mit Stress) oder Fitness. Selbstverständlich steht Ihnen bei Problemen oder Konflikten im betrieblichen und persönlichen Umfeld zudem weiterhin unsere Sozialberatung zur Seite.

  • Urlaubsrückkehrer

    Achtung! Bei den Vorgaben der Bundesregierung für Urlaubsrückkehrer gibt es zahlreiche Neuerungen. So wird jetzt beispielsweise zwischen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten unterschieden. Setzen Sie sich vor Ihrem Urlaub mit den, für Ihr Urlaubsziel geltenden Regelungen, für die Wiedereinreise und die geltenden Quarantäneregelungen auseinander.

    Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
    In einer notwendigen Quarantänephase kann in der Regel mobil gearbeitet werden. Wenn das nicht möglich ist, müssen die Tage durch Freizeit abgegolten werden.

    Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ohne Arbeit besteht im Fall der Rückkehr aus Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten oder Virusvariantengebieten (gem. RKI Liste oder Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes) nicht.

  • Anwesenheitsmeldungen - Datenschutzhinweise gem. Art. 13 DSGVO

    Verantwortlicher im Sinne der DSGVO:
    ITDZ-Berlin
    Berliner Straße 112 – 115
    10713 Berlin

    Kontakt Datenschutzbeauftragte/r: datenschutzbeauftragter@itdz-berlin.de

    Verarbeitete personenbezogene Daten:
    • Name,
    • Vorname,
    • Stellenzeichen,
    • Fachbereich,
    • Abteilung,
    • Tag,
    • Status Kontingenterweiterung („Großstörung“).

    Zweck der Verarbeitung:
    1. Steuerungsinstrument des ITDZ Berlin, um die rechtliche Verpflichtung der Homeoffice-Quote von mindestens 50% umzusetzen.
    2. Tagesaktuelles Planungsinstrument des ITDZ Berlin, um die Personen zu identifizieren, für die Testangebote zur Verfügung gestellt werden müssen.

    Rechtsgrundlagen der Verarbeitung für die Zwecke:
    Die Rechtsgrundlage ist die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, die sich aus der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung im Rahmen der Umsetzung der Home-Office-Pflicht (§ 7a „Arbeitsstätten“) und der Testangebote (§ 6a „Schutz- und Hygienekonzept“) für das ITDZ-Berlin ergeben.

    Für die Zwecke:
    1. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m § 7a Abs. (1) SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
    2. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m § 6a SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Empfänger:
    Die Daten werden nicht an andere Stellen übermittelt.
    Speicherdauer:
    Die Daten werden nach einer Woche gelöscht.
    Ihre Rechte
    Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
    – Recht auf Auskunft,
    – Recht auf Berichtigung oder Löschung,
    – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
    – Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
    – Recht auf Datenübertragbarkeit.

    Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

  • Umgang mit Schulungen/Sitzungen/Meetings

    Digitale Formate sind Präsenzmeetings in jedem Fall vorzuziehen. Nur für den Betrieb notwendige Schulungen/Sitzungen/Meetings können weiterhin in Präsenz durchgeführt werden. Dringend notwendig ist dabei die Einhaltung der AHA-L-Regelungen, das Tragen einer FFP2-Maske sowie ein negatives Testergebnis aller Teilnehmenden bei mehr als fünf Teilnehmenden.

  • Web-Conferencing Lösungen

    Über das Jahr der Pandemie haben wir kontinuierlich unser Angebot an Instrumenten für eine bessere ortsunabhängige Zusammenarbeit erweitert. Ein wichtiger Bestandteil dieser Instrumente sind die Web-Conferencing Lösungen.
    Für Ihre Arbeitsplanung erhalten Sie zum Download eine Übersicht der aktuell bei uns eingesetzten Lösungen, mit denen wir derzeit sowohl ITDZ-intern als auch -extern Webkonferenzen und Screensharing durchführen können. Bestandteil der Übersicht ist jeweils eine Beschreibung des Leistungsumfangs, Links zu den Anleitungen der jeweiligen Lösungen sowie Ansprechstationen für Störungen.
    Zudem möchten wir eine Information aus der BK-Mail zu Bomgar von Mittwoch korrigieren: Unter der Mailadresse AbSiSys@itdz-berlin.de erhalten Sie ausschließlich Informationen zu technischen Fragen zur Nutzung von Bomgar und nicht zu WebEx.

  • Mobiles Arbeiten

    Die Verordnung zum mobilen Arbeiten verpflichtet Unternehmen, ihren Mitarbeitenden das mobile Arbeiten anzubieten. Diese Verpflichtung erfüllen wir seit längerem für alle mobilen Arbeitsplätze und haben diese Möglichkeiten im Jahr 2020 durch zusätzliche Investitionen deutlich erweitert.

    Die Fachbereichsleitungen steuern das mobile Arbeiten in ihren Teams mit der Maßgabe, dass der Betrieb uneingeschränkt mit dem höchstmöglichen Anteil an mobilem Arbeiten störungsfrei funktioniert.
    Da wir die Anforderungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung bereits erfüllen, gibt es keine Änderung zur bisherigen Regelung.

  • Weitere Regelungen zur Arbeitsorganisation
    • Die Abwesenheitsnotiz in Outlook für das Mobile Arbeiten ist nicht mehr erforderlich.
    • Bitte denken Sie daran, Ihr Festnetz-Telefon umzuleiten, sobald Sie mobil Arbeiten.
  • Mitnahme von Arbeitsplatzausstattung

    Aufgrund des langen Lockdowns ist Ihnen die Mitnahme von Arbeitsplatzausstattung fürs das mobile Arbeiten gestattet. Im Fokus stehen hier Dockingstations, Monitore, Tastatur oder Maus. Eine Transportunterstützung durch das ITDZ Berlin kann das ITDZ nicht leisten. Das Equipment ist beim Transport bestmöglich zu schützen. Das Risiko für eventuelle Schäden trägt das ITDZ Berlin. Die Mitnahme von Arbeitsplatzausstattung ist von Ihrer Fachbereichsleitung vorab freizugeben und zu dokumentieren.

    Wenn Sie einen Monitor mitnehmen, dann nur ohne Kabel. Die erforderlichen Kabel werden vom Fieldservice (SE5) bereitgestellt. Für die Bestellung der Kabel ist die von SE5 im November versendete Liste zu verwenden.

    Eine Ausnahme gilt für Haus 7. Bitte nehmen Sie hier keine Dockingstation, Tastaturen, Mäuse oder jegliche Kabel mit. In diesem Fall stellt SE5 diese zur Verfügung. Das Vorgehen ist analog zur Mitnahme eines Monitors. Das entsprechende Formular folgt ebenfalls von SE5.

  • Notbetreuung in Schulen und Kitas

    Die Jahrgangsstufen 1-6 in allgemeinbildenden Berliner Schulen und die Kitas Berlins sind von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie angehalten, eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen zu ermöglichen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn es keine anderweitigen Möglichkeiten zur Betreuung des Kindes oder der Kinder gibt. Die Arbeit im ITDZ Berlin gilt als systemrelevante Tätigkeit. Gerne bescheinigt die Personalbetreuung weiterhin allen Mitarbeitenden zur Vorlage bei einer Betreuungseinrichtung im Notbetrieb, dass sie als Beschäftigte des ITDZ Berlin einer systemrelevanten Tätigkeit nachgehen und auf die Kinderbetreuung angewiesen sind. Die Bescheinigung wurde hierfür überarbeitet. Die Kitas sind allerdings, anders als Schulen, je nach Trägerschaft, nicht die Weisungen der Senatsverwaltung gebunden. Dadurch kann der Umgang mit dieser Anweisung weiterhin unterschiedlich ausfallen und wir können keine Akzeptanz durch die Einrichtung versprechen.

  • Kinderkrankengeld

    Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wurde für das Jahr 2021 erweitert. Vor dem aktuellen Hintergrund gilt dieser Anspruch auch, wenn die Kinder aus folgenden Gründen zu Hause betreut werden müssen:

    • Die Schule oder die Kinder-Tagesstätte bzw. die Klasse oder Gruppe ist wegen der Pandemie geschlossen.
    • Oder die Präsenzpflicht im Unterricht wurde ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinder-Betreuungsangebot wurde eingeschränkt.

    Voraussetzung ist, dass in dem jeweiligen Haushalt keine anderweitige Betreuung möglich ist. Dieser erweiterte Anspruch besteht rückwirkend ab dem 5. Januar. Die Antragstellung erfolgt im ITDZ Berlin über das etablierte Formular „Antrag wegen Erkrankung des Kindes“, das hierfür aktualisiert wurde. Aktuell muss dem Antrag an die Personalbetreuung des ITDZ Berlin im Fall eines Betreuungsnotstands kein Krankenschein und kein Nachweis über die geschlossene Schule beigelegt werden. Ob das Landesverwaltungsamt oder die jeweilige Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung verlangt, lässt sich aktuell nicht absehen. Unklar ist zudem zurzeit noch, ob die Meldung an die Krankenkasse automatisiert über das LVWA erfolgt oder ob Beschäftigten selbst den Antrag bei der Krankenkasse stellen müssen.

  • Regelungen bei Infektionen

    Bei nachgewiesenen Corona Infektionen im Kollegenkreis folgt das ITDZ Berlin bei der Kontaktnachverfolgung und den damit verbundenen Quarantänevorgaben den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI), die Sie als Grafik zur Kontaktpersonennachverfolgung im Anhang finden. Demnach fallen unter die ITDZ Berlin-Quarantäneregelung von 14 Tagen im Homeoffice Kontakte der Kategorie I.
    Die Regelungen verdeutlichen die Relevanz von Anwesenheitslisten bei Meetings, des Tragens eines Mundschutzes und des regelmäßigen Lüftens der Büro- und Besprechungsräume. Es gilt, dass Mitarbeitende, die positiv auf Corona getestet wurden, in jedem Fall zu Hause bleiben und ihre Führungskraft informieren.

Grafik Kontaktpersonen

  • Grafik Kontaktpersonen

    PDF-Dokument (1.7 MB)

  • Corona Handout für Kundentermine

    Für den Fall, dass Präsenztermine bei Kunden auch unter den aktuellen Bedingungen notwendig sind, und die im ITDZ Berlin geltenden Regelungen für Präsenzmeetings dort nicht eingehalten werden, können Sie den Kunden das anhängende Handout vorlegen. Sie haben damit die Möglichkeit, den Termin abzubrechen, sollten die aufgeführten Hygieneregeln nicht eingehalten werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie als Führungskraft über einen solchen Abbruch eines Termins informiert werden. Der Einsatz des Handouts ist möglich bis zum Widerruf.

Corona Handout für Kundentermine

  • Handout Kundenmeeting

    PDF-Dokument (356.0 kB)

  • Umgang mit Kontaktpersonen von Corona-Infizierten
    • Sollte jemand innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer labornachweislich positiv getesteten Person gehabt haben, greift die Auflage einer mindestens 14-tägigen Quarantäne. Diese Quarantänezeit kann verkürzt werden, wenn Sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen können.
    • Wir gehen von der aktuell gültigen Regelung aus, dass Tests für Kontaktpersonen ersten Grades, die Kontakt zu nachweislich Infizierten hatten, vom Gesundheitsamt unverzüglich angeordnet und auch die Kosten dafür übernommen werden.
    • Für die Zeit der Quarantäne ist die Arbeitsorganisation in jedem Fall mit der Führungskraft abzustimmen. Wir verweisen auf die bereits veröffentlichten weiterhin geltenden Hinweise.
    • Bitte erinnern Sie Ihre Mitarbeitenden daran, jeden Tag work@home-fähig durch Mitnahme des Laptops bzw. einsatzfähigen G-On zu sein. Im Falle der Kontaktbeschränkung kann das ITDZ Berlin keine Lieferung nach Hause organisieren.

Krankheit

  • Meldepflichten

    Für Corona positiv getestete Mitarbeitende gilt die unverzügliche Meldepflicht beim Arbeitgeber.

    Bitte setzen Sie in diesem Fall Ihre Führungskraft sowie die Personalbetreuung personalbetreuung@itdz-berlin.de umgehend in Kenntnis.

    • Eine Rückkehr aus Risikogebieten ist ebenfalls unverzüglich beim Arbeitgeber anzuzeigen. Als Risikogebiet betrachten wir die Regionen und Länder, die das Robert Koch-Institut als solche einstuft (Risikogebiete). Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.
    • Eine Reise in Risikogebiete muss dem Arbeitgeber vor Reiseantritt gemeldet werden.

    Bitte beachten Sie: Wenn entgegen aller Empfehlung eine private Reise in ein ausgewiesenes Risikogebiet angetreten wird, erlischt bei einer folgenden Quarantäne oder Erkrankung der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, da dies als eine durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer selbst verschuldete Situation angesehen wird.

  • Krankmeldung

    An den regulären Krankmeldeprozessen hat sich nichts geändert.
    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann für bis zu 7 Tage vom Arzt per Mail erteilt werden. Bitte leitenSie diese Mail oder den Krankenschein als Mailanhang an ZS4 weiter. Vorübergehend ist es möglich, zunächst einen Scan der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Verfügung zu stellen. Das Original ist sobald wie möglich nachzureichen.

    Um Krankmeldungen, Freistellungen und Work@Home-Meldungen schnellstmöglich zu bearbeiten, werden Mitarbeitende gebeten, folgende Informationen anzugeben bzw. Fragen zu beantworten: Meldepflichtige Hinweise:
    • Sind Sie am Corona-Virus erkrankt?
    • Zeigen Sie Symptome auf?
    • Hatten Sie Kontakt mit einem Verdachtsfall (in Ihrer näheren Umgebung / Familie)?
    • Waren Sie in den letzten vier Wochen in einem Risikogebiet?
  • Sie selber sind positiv auf das Corona-Virus getestet worden

    Ihre Gesundheit steht im Vordergrund – wir wünschen Ihnen schnelle und gute Besserung!

    Bitte denken Sie auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen und helfen Sie mit, dass sich das Virus nicht weiter verbreiten kann.

    Was Sie tun müssen: Bleiben Sie zu Hause!

    • Informieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Bezirkes und begeben Sie sich in Quarantäne. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Dauer der Quarantäne legt das Gesundheitsamt fest.
    • Informieren Sie umgehend Ihre Führungskraft sowie Ihren Personalbetreuer. Geben Sie an, mit welchen Kolleginnen und Kollegen Sie in den letzten 14 Tage in engerem Kontakt standen (z.B. Bürogemeinschaft, Meetings, Mittagessen)
    • Teilen Sie uns bitte Ihre privaten Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) mit falls Sie kein Diensthandy besitzen und keinen Zugriff auf Ihre dienstlichen E-Mails haben. Ihre Daten werden selbstverständlichvertraulich behandelt und diesen ausschließlich dem Austausch in der aktuellen Situation.
    • Informieren Sie sich regelmäßig über unsere Webseite
    • Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der zentralen Informationsseite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: SenGPG
  • Was tue ich, wenn ich den Verdacht habe, infiziert zu sein? Wie verhalte ich mich, wenn ein Mitglied aus meinem Haushalt positiv auf den Coronavirus getestet wurde oder ich feststellen muss, dass ich in den letzten Tagen Kontakt zu einem Infizierten hatte?
    • Wir bitten Sie zunächst zu Hause zu bleiben und Ihren Vorgesetzten und Ihre Personalbetreuerin zu kontaktieren.
    • Die Kolleg*innen von ZS4 sagen Ihnen, wie Sie im Hinblick auf Ihre Beschäftigung im ITDZBerlin weiter vorgehen sollten.
    • Für weitere Informationen, im Besonderen für die wichtigen Schritte im Fall des Verdachts einer Infektion oder zum Umgang mit Symptomen, empfehlen wir die hotline des Senats für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.

    Die Hotline ist täglich von 8:00 – 20:00 Uhr unter (030) 9028-2828 zu erreichen.

  • Ein Haushaltsmitglied wurde positiv auf eine Coronavirus-Infektion getestet

    Sollte ein Mitglied Ihres Haushalts (Familie, Partner*in, Mitbewohner*in) positiv auf eine Coronavirus-Infektion getestet werden, könnten auch Sie sich angesteckt haben oder potentieller Überträger des Virus sein. Das gilt auch, wenn Sie sich (noch) nicht krank fühlen.

    Was Sie tun müssen: Bleiben Sie zu Hause!

    • Melden Sie sich telefonisch beim Gesundheitsamt Ihres Bezirkes und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen und folgen Sie den Empfehlungen
    • Informieren Sie umgehend Ihre Führungskraft sowie Ihren Personalbetreuer im ITDZ Berlin. Geben Sie an, mit welchen Kolleginnen und Kollegen Sie in den letzten 14 Tage in engerem Kontakt standen (z.B. Bürogemeinschaft, Meetings, Mittagessen)
    • Teilen Sie uns bitte Ihre privaten Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) mit falls Sie kein Diensthandy besitzen und keinen Zugriff auf Ihre dienstlichen E-Mails haben. Ihre Daten werden selbstverständlichvertraulich behandelt und dienen ausschließlich dem Austausch in der aktuellen Situation.
    • Informieren Sie sich regelmäßig über unsere Webseite.
    • Sollten Sie sich gut fühlen und keine Symptome entwickeln, arbeiten Sie bitte, sofern möglich, im work@home bis auf Weiteres für einen Zeitraum von 14 Tagen oder einem negativen Corona-Test Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der zentralen Informationsseite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: [https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitsschutz-und-umwelt/infektionsschutz/coronavirus/]
  • Was passiert, wenn ein Mitarbeitender des ITDZ Berlin erkrankt? In anderen Bundesländern wurden Betriebe daraufhin komplett geschlossen und die Belegschaft nach Hause geschickt. Gibt es bereits eine Planung, wie wir hier vorgehen?

    Der Notfallstab hat sich auch auf dieses Szenario vorbereitet. Momentan gilt die höchste Aufmerksamkeit der Prävention. Wir werden im ITDZ Berlin alle Möglichkeiten nutzen, Erkrankungen im Dienst vorzubeugen und erkrankte Beschäftigte oder solche mit Verdacht auf eine Infektion, vom Dienst vor Ort freizustellen. Sollte es dennoch zu einer Erkrankung in der Belegschaft kommen, werden wir alles tun, die Ausbreitung zu verhindern.

  • Müssen Mitarbeiter bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus den Arbeitgeber informieren?

    Arbeitnehmer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich umgehend beim Arbeitgeber krankzumelden. Die Art der Erkrankung müssen sie ihm hingegen nicht mitteilen. Da es sich bei dem Coronavirus aber um eine hochansteckende und gefährliche Krankheit handelt, wird man aus der allgemeinen arbeitsrechtlichen Treuepflicht herleiten können, dass Arbeitnehmer ausnahmsweise die Art ihrer Erkrankung mitteilen sollten oder sogar müssen. Nur so kann der Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Virus ergreifen.

Mein Kind

  • Betreuende Eltern

    Mitarbeitenden mit Kindern unter 12 Jahren, bei denen die Betreuung nicht anderweitig gewährleistet werden kann, bietet das ITDZ Berlin an, weiterhin im Homeoffice zu bleiben. Können Eltern nicht im Homeoffice arbeiten, bleibt das Angebot Urlaub zu nehmen oder Gleitzeit abzubauen, bestehen.

  • Was passiert, wenn mein Kind krank wird?

    Wenn Ihr Kind krank ist, haben die Pflege zu Hause und eine schnelle Gesundung absolute Priorität. Daher stehen Arbeitnehmern dafür mindestens zehn Tage pro Kind und Elternteil, bei Alleinerziehenden also 20 Tage zur Verfügung. Einen Lohnausfall muss dabei niemand befürchten.

    Sollte Ihr Kind an Corona erkrankt sein, bitten wir Sie zunächst zu Hause zu bleiben und Ihren Vorgesetzten und Ihre Personalbetreuerin zu kontaktieren. Die Kolleginnen von ZS4 sagen Ihnen, wie Sie im Hinblick auf Ihre Beschäftigung im ITDZ Berlin weiter vorgehen sollten.

    Für weitere Informationen, im Besonderen für die wichtigen Schritte im Fall des Verdachts einer Infektion oder zum Umgang mit Symptomen, empfehlen wir die hotline des Senats für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.

    Die Hotline ist täglich von 8:00 – 20:00 Uhr unter (030) 9028-2828 zu erreichen.

  • Können Kinder mit zur Arbeit gebracht werden?

    Aus Fürsorgegründen haben wir uns dagegen entschieden. Die Wahrscheinlichkeit einer Übertragungdes Corona Virus im ITDZ Berlin soll für uns und unsere Kinder minimiert werden. Deswegen bleibt auch der Eltern-Kind-Raum bis auf Weiteres gesperrt und steht nicht zur Verfügung.

Ansprechpartner für Rückfragen

Als Ansprechpartner für Rückfragen stehen Ihnen, den Mitarbeitenden des ITDZ Berlin, Ihre Vorgesetzten sowie die personalbetreuung@itdz-berlin.de zur Verfügung.

Stand: 09.12.2021