Die Kommunikation über elektronische Medien oder Online-Kanäle ist heute eine Selbstverständlichkeit. Eine moderne Verwaltung sollte ihren Bürgerinnen und Bürgern daher ebenfalls ermöglichen, einen Großteil der Behördengänge online erledigen zu können. Ein wichtiges digitales Puzzleteil ist dabei die Aktenbearbeitung in der Berliner Verwaltung, die komplett in die Online-Welt übersetzt werden wird. Damit folgt Berlin den Vorgaben der EU und dem Bund und trägt seinen Teil zur Digitalisierung der Verwaltung bei.
Das Berliner E-Government-Gesetz verpflichtet Berliner Behörden, Akten zukünftig elektronisch zu führen. Das ITDZ Berlin besitzt in diesem Sektor bereits 10 Jahre Erfahrung, unterstützt die Ämter bei der Einführung und Umsetzung und bindet dabei bis zu 80.000 Arbeitsplätze an die digitale Akte an. Sie muss alle Eigenschaften und Anwendungsfälle des klassischen Aktenordners digital nachbilden. Auch der Umgang mit Akten und die Wege, die sie innerhalb der Verwaltung nehmen können, zählen dazu.
Digitale Akte
Die digitale Akte ist ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung des Berliner E-Government Gesetzes – und ein hilfreicher dazu. Schließlich beschleunigt und vereinfacht sie Verwaltungsabläufe deutlich.