Zur Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen vom 31. Mai 2023 (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) hat das ITDZ Berlin eine interne Meldestelle eingerichtet.
Alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit mit dem ITDZ Berlin in Kontakt stehen, können sich mit Hinweisen im Anwendungsbereich des HinSchG an die interne Meldestelle wenden. Hierzu gehören beispielsweise Verstöße im Bereich des Arbeitsrechts und des Gesundheitsschutzes, des Straf- und Vergaberechts sowie verschiedener europarechtlicher Vorschriften (Details siehe HinSchG).
Die Aufgaben der internen Meldestelle werden beim ITDZ Berlin vom Justiziariat (Fachbereich US 2 „Recht und Compliance“ in der Unternehmenssteuerung) wahrgenommen. Die Mitarbeitenden des Justiziariats sind in Bezug auf ihre Tätigkeit als interne Meldestelle nicht weisungsgebunden und verfügen über die notwendige Fachkunde sowie die erforderlichen Befugnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe.