Erklärung des ITDZ Berlin zum Berliner Corporate Governance Kodex

GovKodex
Corporate Governance Kodex

Erklärung des ITDZ Berlin zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex Kommission für einen Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurden im Mai 2006 vom Land Berlin aufgegriffen und im Rahmen der vom Senat beschlossenen Beteiligungshinweise ein eigener auf die Landesunternehmen zugeschnittener Corporate Governance Kodex – der Berliner Corporate Governance Kodex (BCGK) – eingeführt, zu dessen Einhaltung die Beteiligungsunternehmen verpflichtet sind. Dieser Verpflichtung ist in der Satzung des ITDZ Berlin, mit Ausnahme der nachstehenden Abweichungen entsprochen worden und soll auch künftig – ebenfalls bis auf die nachstehenden Abweichungen – entsprochen werden.

  1. Eine Hauptversammlung findet nicht statt.
  2. Die bestehende D&O-Versicherung sieht ausschließlich für den Vorstand des ITDZ Berlin einen Selbstbehalt vor.
  3. Der Vorstand des ITDZ Berlin besteht gem. Errichtungsgesetz des ITDZ Berlin aus einer Person und leitet das Unternehmen eigenverantwortlich.
  4. Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten keine gesonderte Vergütung.
  5. Ausschüsse des Verwaltungsrats wurden nicht gebildet. Ein Prüfungsausschuss besteht nicht.
  6. Die Jahresabschlüsse werden nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht. Veröffentlicht werden entsprechende Angaben erst nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Genehmigung durch den Verwaltungsrat des ITDZ Berlin.
  7. Das Verfahren zur Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ab dem Geschäftsjahr 2020 (für das ITDZ Berlin erstmalig ab 2021) angepasst. Das ITDZ Berlin nimmt die Ausschreibung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eigenständig vor. Die jährliche Herstellung des Einvernehmens mit dem Rechnungshof erfolgt über die beteiligungsführende Stelle (SenFin). Anschließend erfolgt die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anhand einer Beschlussfassung im Verwaltungsrat des ITDZ Berlin.