Corporate Governance Kodex
Erklärung des ITDZ Berlin zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung („Kodex“) wurde im Geschäftsjahr 2005 mit Ausnahme der nachstehenden Abweichungen entsprochen und soll auch künftig - ebenfalls bis auf die nachstehenden Abweichungen – entsprochen werden.
- Eine Hauptversammlung findet nicht statt
- Die bestehende D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor.
- Der Vorstand des ITDZ Berlin besteht nur aus einer Person. Er leitet das Unternehmen eigenverantwortlich.
- Eine erfolgsorientierte Vergütung ist für den Vorstand bisher nicht vorgesehen. Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten keine gesonderte Vergütung.
- Ausschüsse des Verwaltungsrats wurden nicht gebildet. Ein Prüfungsausschuss besteht nicht.
- Die Jahresabschlüsse werden nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein. Veröffentlicht werden entsprechende Angaben erst nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses.
- Der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses wird nicht vom Verwaltungsrat sondern vom Rechnungshof Berlin erteilt.