Der Vorstand des ITDZ Berlin hat die im Rundschreiben 01/2009 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen zum Konjunkturpaket II aufgeführten Maßnahmen um zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz, Wettbewerb und Mittelstandförderung ergänzt.
Das Rundschreiben setzt die bisherigen Schwellenwerte in für Vergaben im Bereich der VOB und VOL für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben befristet bis zum 31.12.2010 außer Kraft. Für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben gelten nun in beiden Bereichen einheitlich die neuen Wertgrenzen netto 100.000,00 Euro.
Um Transparenz und Wettbewerb sicherzustellen, sollen im Regelfall mindestens drei Angebote eingeholt werden.
Bei der Auswahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird vorrangig auf das Lieferantenverzeichnis des ITDZ Berlin zurückgegriffen.
Die Pflicht zur Aufforderung von mindestens 50 Prozent KMU bleibt bestehen.
Nach Erteilung des Auftrages werden freihändige und beschränkte Vergaben ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto (im Bereich der VOL, VOF und VOB) bei Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestandes "Konjunkturpaket II" für die Dauer von einem Monat veröffentlicht:
Zur Eintragung in das Lieferantenverzeichnis des ITDZ Berlin senden Sie bitte die Unternehmensdarstellung und die Eigenerklärung ausgefüllt und unterschrieben an
ITDZ Berlin
Einkauf
Berliner Straße 112-115
10713 Berlin
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